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Aktuelle Informationen
- Studie zur partnerschaftlichen Bewältigung der erektilen Dysfunktion
An der Universität Freiburg wird im Rahmen einer Studie untersucht, wie ein Paar im Gespräch einen persönlichen Weg zum Umgang mit einer sexuellen Störung finden kann. Aus den Erfahrungen der Studienteilnehmer soll ein Gesprächsleitfaden entwickelt werden, der Anregungen und Tipps für eine unterstützende Kommunikation in der Partnerschaft vermittelt.
Nach unserer Erfahrung fällt es vielen Paaren sehr schwer, über sexuelle Probleme zu reden. Oft wird das Problem nach mehreren missglückten Gesprächsversuchen zu einem Tabu, das nicht mehr angesprochen wird. Hier kann der entstehende Gesprächsleitfaden zu einer wirksamen Hilfestellung werden. Wir sind auf das Ergebnis der Studie sehr gespannt!
Für die Studie werden noch Teilnehmer gesucht. Bitte unterstützen Sie die Studie, indem Sie sich als Interview-Partner zur Verfügung stellen. Einzelheiten finden Sie in dem Aufruf zur Teilnahme.
- Preissenkung bei Levitra®
Die Firma Bayer Vital hat im Mai 2010 die Preise für den PDE5-Hemmer Levitra® deutlich gesenkt. Leider sind davon nur die 10 mg- und 5 mg-Dosierungen betroffen, der Preis für die 20 mg-Dosierung bleibt gleich. Da viele Anwender von Levitra®, die mit 10 oder 5 mg auskommen, bis jetzt die 20 mg Tablette geteilt hatten, ergibt sich aus der groß angekündigten Preissenkung für viele Anwender kein Vorteil. Es entfällt lediglich das Teilen.
Interessanterweise sind jetzt zwei 10 mg Tabletten billiger als eine 20 mg Tablette. Wer auf 20 mg angewiesen ist, kann rund 2 € sparen, wenn er zwei 10 mg Tabletten einnimmt.
- Neue Selbsthilfegruppe "Erektionsstörungen" in
Hamburg
Im April 2010 wurde in Hamburg die Selbsthilfegruppe "Erektionsstörungen" gegründet. Die Gruppe trifft sich an jedem 2. und 4. Dienstag im Monat von 18:00 bis 20:00 Uhr in Wandsbeck. Weitere Informationen erhalten Sie am KISS Selbsthilfe-Telefon (040 39 57 67) oder beim Gruppenleiter (Telefon: 040 55 20 12 30, E-Mail: shg-ed-hh@gmx.de).
- Neue Selbsthilfegruppe "Erektile Dysfunktion" in
Hannover
Im Oktober 2009 wurde in Hannover die Selbsthilfegruppe "Erektile Dysfunktion" gegründet. Die Gruppe trifft sich an jedem 2. Montag im Monat von 18:30 bis 20:30 Uhr im Freizeitheim Ricklingen, Ricklinger Stadtweg 1, 30459 Hannover. Weitere Informationen gibt es über die Kontakt-, Informations- und Beratungsstelle im Selbsthilfebereich (KIBIS) Hannover (Tel.: 0511 66 65 67) und die E-Mailadresse erektile.dysfunktion-hannover@web.de.
- Ein Stent als neue Behandlungsmöglichkeit bei ED?
Wenn das Herz auf Grund einer Arterienverkalkung (Ateriosklerose) nicht mehr ausreichend mit Blut versorgt wird, dann werden oft Gefäßstützen aus Draht (sogenannte Stents) eingesetzt, umd die Arterien wieder mehr zu öffnen. Da eine mangelnde Blutzufuhr auch in vielen Fällen die Ursache einer erektilen Dysfunktion ist, liegt der Gedanke nahe, auch hier Stents einzusetzen. Eine entsprechende Studie läuft zur Zeit in den USA. Lesen Sie mehr dazu im Artikel "Ein Stent gegen erektile Dysfunktion?" der Ärzte Zeitung vom 6.10.2009.
- Neuer Artikel "Diabetes und
Erektionsstörungen"
Männer mit Zuckerkrankheit (Diabetes) leiden besonders häufig unter Erektionsstörungen. Außerdem können sexuelle Störungen gerade bei Diabetes ein wichtiger Hinweis auf Herz-Kreislaufprobleme sein, die durch eine gründliche Untersuchung abgeklärt werden sollten. Trotzdem wird das Thema Sexualität bei der Behandlung von Diabetikern nur selten angesprochen. Umso wichtiger ist es, dass Diabetiker über den Zusammenhang ihrer Erkrankung mit Sexualstörungen Bescheid wissen. Unser Artikel Diabetes und Erektionsstörungen bietet dazu verständliche Informationen.
- Muss die Beihilfe Beamten Viagra bezahlen?
Seit 2004 hat der Bund in seinen Beihilfevorschriften die Regelungen der gesetzlichen Krankenversicherung für die Kostenübernahme für Arzneimittel gegen Erektionsstörungen übernommen. Das bedeutet, dass Beamte für diese privat verordneten Arzneimittel keine Beihilfe mehr bekommen. Das hat das Bundesverwaltungsgericht in zwei Urteilen bestätigt und dazu erklärt, dass die Beihilfevorschriften jedoch nicht den Anforderungen des verfassungsrechtlichen Gesetzesvorbehalts genügen und deshalb nichtig sind. Sie dürfen nur noch übergangsweise bis zum Ende der Legislaturperiode angewendet werden. Der Gesetzgeber ist aufgefordert, bis dahin eine gesetzliche Regelung zu finden. Bei weiterer Untätigkeit des Gesetzgebers werden die Verwaltungsgerichte über Beihilfeansprüche ausschließlich nach den Kriterien der Notwendigkeit und Angemessenheit im Einzelfall zu entscheiden haben. (BVerwG 2 C 24.07 und 2 C 108.07 - Urteile vom 28. Mai 2008)
- 10 Jahre Viagra
Am 27. März 1998, also vor genau 10 Jahre, wurde Viagra® von der amerikanischen Food and Drug Administration (FDA) als Medikament zur Behandlung der erektilen Dysfunktion zugelassen. Das ist ein guter Zeitpunkt, um Rückschau zu halten: Haben Viagra und die Nachfolger-Präparate Cialis® und Levitra® wirklich die Behandlung von Erektionsstörungen revolutioniert, wie oft euphorisch behauptet wird? Was hat sich mit der Einführung dieser Medikamente tatsächlich geändert? Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit diese Medikamente einem Paar wieder zu einer befriedigenden Sexualität verhelfen können? Welche falschen Erwartungen sind oft mit Viagra und Co. verknüpft? Lesen Sie dazu unseren Artikel 10 Jahre Viagra.
- Kassen müssen ärztliche Behandlung von Impotenz bezahlen
Fast alle Männer berichten, dass sie für Behandlung und Diagnostik von Erektionsstörungen bis zu 600 € privat bezahlen müssen. Dies ist unzulässig, weil es sich um Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) handelt.
Impotenz heißt medizinisch korrekt erektile Dysfunktion (ED). Es ist medizinisch und juristisch unbestritten, dass sie eine Krankheit ist, und zwar unabhängig von Ursache und Alter. Damit hat der Versicherte nach dem Sozialgesetzbuch V (SGB V) einen Rechtsanspruch auf Behandlung einschließlich Diagnostik. Dazu gehören z.B. Blutabnahmen zur Bestimmung von Testosteron u.a., der Schwellkörper-Injektionstest SKIT einschließlich Spritze und Medikament, Duplex-/Doppler-Sonographie, Vakuum-Erektionshilfen, psychotherapeutische Behandlung, Testosteron-Ersatz-Therapie, Schwellkörper-Implantate, Operationen. Das hat uns auch die Patientenbeauftragte der Bundesregierung bestätigt.
Das Bundessozialgericht hat in einem Grundsatzurteil (Aktenzeichen B 8 KN 9/98 KR R) festgestellt, dass bei ED nur durch ein Gesetz die Behandlung und Verordnung von Medikamenten aus dem "Leistungskatalog" der GKV ausgeschlossen werden könnten. Daraufhin wurde bei der Gesundheitsreform 2004 (GMG) lediglich die Verordnung von Medikamenten gegen ED gesetzlich untersagt. Behandlung und Diagnostik der ED sind sowohl nach der Gesundheitsreform 2004 (GMG) als auch nach der Gesundheitsreform 2007 (GKV-WSG) unverändert Leistung der gesetzlichen Krankenkasse.
Zahlreiche rechtliche Bestimmungen regeln, was Leistung der GKV und der Kassenärzte ist. Dazu gehören neben dem SGB V u.a. die Bundesmantelverträge der Ärzte, der einheitliche Bewertungsmaßstab und die Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA). Es gibt keine einzige Rechtsquelle, nach der die Behandlung, die Beratung, die Untersuchung, die Diagnostik etc. bei ED ausgeschlossen oder verboten sind. Kassenärzte dürfen deshalb Patienten gegenüber nicht behaupten, dass die GKV diese Leistungen nicht bezahlt, und sie dürfen dafür keine private Bezahlung verlangen.
Ärzte sind im Rechtsirrtum, wenn sie glauben, Beratung, Behandlung und Diagnostik bei ED sind nur deshalb nicht mehr Leistung der GKV, weil die Verordnung von Medikamenten zur Behandlung von ED zu Lasten der GKV ausgeschlossen ist.
- Studien bestätigen, dass die ED der
Vorbote von anderen Krankheiten sein kann.
Immer mehr umfangreiche Studien zeigen, dass die ED der Vorbote von gefährlichen Krankheiten wie z.B. Herz-Kreislaufkrankheiten sein kann. Konkret heißt das, dass Potenzstörungen oft Jahre vor einer Angina Pectoris, einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall auftreten. Aus diesem Grund ist es wichtig, dass die Ursache einer Potenzstörung durch einen kompetenten Arzt geklärt wird. Kein Mann sollte sich damit zufrieden geben, dass ihm ein Arzt ohne gründliche Untersuchung nur ein Rezept für ein Medikament wie Cialis, Levitra oder Viagra gibt. Lesen Sie dazu auch den Artikel in der Ärzte Zeitung vom 25.1.2006 "Bestätigt: Potenzschwäche ist Vorbote für Gefäßkrankheiten".
- Impotenz-Selbsthilfe.de erhält HON- und afgis-Qualitätslogo
Nachdem wir im April 2005 für unsere Internetseiten das Qualitätslogo der Health on the Net Foundation (HON) erhalten haben, wurde uns jetzt nach umfangreicher Prüfung auch das Logo des Aktionsforums Gesundheitsinformationssystem (afgis) verliehen. Lesen Sie mehr dazu in unserer Pressemitteilung vom 26. 8. 2005.
- Neues BSG-Urteil zur Kostenübernahme von
ED-Medikamenten
Mit der Gesundheitsreform vom 1.1.2004 hat der Gesetzgeber den § 34 des SGB V geändert. Darin heißt es: "Von der Versorgung sind außerdem Arzneimittel ausgeschlosssen, bei deren Anwendung eine Erhöhung der Lebensqualität im Vordergrund steht. Ausgeschlossen sind insbesondere Arzneimittel, die überwiegend zur Behandlung der erektilen Dysfunktion, der Anreizung sowie Steigerung der sexuellen Potenz ... dienen." Allerdings weckte ein Urteil des Sozialgericht Oldenburg vom 24.3.2004 neue Hoffnungen. Das Gericht hatte eine Krankenkasse (DAK) mit der Begründung, dass eine Behandlung der erektilen Dysfunktion nicht mit einer Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz zu vergleichen ist, zur Kostenübernahme für Viagra verurteilt. Obwohl die DAK Berufung einlegte und dieses Urteil daher nicht rechtskräftig ist, ließ dieses Urteil weitere Klagen erfolgreich erscheinen. Nun hat der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG) am 10. Mai 2005 in einem Revisionsverfahren entschieden:
"... Dieser Leistungsausschluss verstößt nicht gegen das Grundgesetz. ... Der Gesetzgeber verletzt seinen Gestaltungsspielraum auch im Hinblick auf das Sozialstaatsgebot nicht, wenn er angesichts der beschränkten finanziellen Leistungsfähigkeit der gesetzlichen Krankenversicherung Leistungen aus dem Leistungskatalog herausnimmt, die - wie hier - in erster Linie einer Steigerung der Lebensqualität jenseits lebensbedrohlicher Zustände dienen."
Dieses BSG-Urteil bedeutet, dass Klagen von gesetzlich Krankenversicherten zur Durchsetzung der Kostenübernahme von Arzneimitteln zur Behandlung der ED aussichtslos sind.
Weitere Einzelheiten finden Sie auf unserer Seite "Kostenübernahme für die Therapie der erektilen Dysfunktion (ED) durch die Krankenkassen".
- Erstes Medikament gegen vorzeitigen Samenerguss erfolgreich getestet.
Wenn bisher Medikamente gegen vorzeitigen Samenerguss (vorzeitigen Orgasmus) verordnet wurden, dann handelte es dabei um Präparate, die für einen anderen Zweck entwickelt wurden und eine Verzögerung des Orgasmus als Nebeneffekt hatten. Nun wurde ein Medikament speziell zur Anwendung bei vorzeitigem Orgasmus entwickelt und erfolgreich getestet. Das Medikament mit dem Wirkstoff Dapoxetin wird wahrscheinlich Ende 2006 auf den Markt kommen. Weitere Informationen sind in dem Artikel "Investigational Drug Prolongs Latency in Men With Premature Ejaculation" enthalten.
- In der August-Ausgabe 2004 der Zeitschrift Ökotest werden Potenzmittel getestet. Neben rezeptpflichtigen Medikamenten werden auch 33 frei verkäufliche Präparate unter die Lupe genommen. Da für keines der ohne Rezept erhältlichen Präparate klinische Studien über die Wirksamkeit vorliegen, werden alle mit "mangelhaft" oder "ungenügend" bewertet. Fazit der Redaktion: "Die frei verkäuflichen Produkte in unserem Test aus Sexshops und dem Versandhandel sind ihr Geld nicht wert."
- Zur Abwechslung mal was zum Schmunzeln!
Haben Sie schon mal eine Bedienungsanleitung gelesen, die von einem Computer-Programm übersetzt wurde? Dann können Sie sich vielleicht vorstellen, was dabei herauskommt, wenn man ein solches Programm auf einen medizinischen Text loslässt. Viel Spass beim Lesen von
http://www.impotenzaonline.org/german_version/impotenz.htm. - Aktuelle Informationen rund um das Thema erektile Dysfunktion finden Sie auch auf folgenden Internet-Seiten: